Auch das zum Teil aggressive, gegen aussen bedrohliche Verhalten (bis hin zu Morddrohungen) erkläre sich nicht über eine depressive Problematik oder eine Schmerzstörung, sondern sei medizinisch plausibler zu begründen über die vom Referenten gesehene Verbitterung/Dysthymie als neurotische Reaktionsweise/Anpassungsproblematik auf dem Hintergrund der Grundpersönlichkeit. Diese Aspekte in einer Begutachtung nicht zu berücksichtigen, stelle aus Sicht des Referenten einen Mangel dar. Auf der anderen Seite würden die gutachterlichen Einschätzungen von Dr. med. M.