Kritisch bezüglich des Gutachtens aus dem Jahr 2016 sei führend anzumerken, dass insbesondere die Inkonsistenzen und die erkennbare Verweigerung in der Untersuchung («weiss nicht») unkritisch einer depressiven Störung zugeordnet worden seien. Für den Referenten erschliesse es sich jedoch nicht, warum beispielsweise der Unfallhergang so unterschiedlich geschildert werde, einer depressiven Symptomatik seien solche Auffälligkeiten sicherlich nicht zuzuordnen.