Im Gutachten der G.___, seien die durch den Exploranden angegebenen und in der Exploration sichtbaren Symptome und Verhaltensauffälligkeiten unmittelbar den oben genannten Störungen zugeordnet worden. Aus Sicht des Referenten fehle hier der gutachterlich wichtige Schritt der Validierung. Oben sei detailliert argumentiert worden, warum ein Teil der gebotenen Verhaltensauffälligkeiten und der angegebenen depressiven Symptome nicht als Krankheitswert einzuschätzen seien, sondern vielmehr im Sinne von manipulativem Verhalten auch Ressourcen widerspiegeln würden.