eingehend und schlüssig mit abweichenden ärztlichen Beurteilungen auseinander: Die fachpsychiatrische Einschätzung des Referenten weiche deutlich ab von der letzten psychiatrischen Begutachtung durch die G.___ vom 18. Januar 2016. Dort sei eine schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome gesehen worden, als auch eine somatoforme Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Anteilen (neben einem Benzodiazepinabhängigkeitssyndrom, wozu in der aktuellen Begutachtung keine relevanten Diskrepanzen bestünden). Es handle sich bei dieser diskrepanten Sichtweise im Wesentlichen um eine unterschiedliche Einschätzung eines praktisch identischen Befundes. Im Gutachten der G.__