Wie oben im Detail abgeleitet, müsse aufgrund des anhaltend hoch auffälligen Ausdrucksverhaltens des Exploranden der Schweregrad der im weiteren Verlauf bis heute dokumentierten Depression kritisch gesehen werden. Der Referent sehe beim Exploranden eine psychiatrische Störung, die jedoch nicht den Ausprägungsgrad einer schweren psychischen Störung aufweise. Die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit an einem angepassten Arbeitsplatz lasse sich aufgrund der massiven Aggravation und der eingeschränkten Kooperationsbereitschaft nicht ausreichend sicher quantifizieren.