Im Vordergrund stehe weniger die depressive Symptomatik, sondern vielmehr eine neurotische Regression bei Verbitterung in engem Bezug zu den Persönlichkeitsauffälligkeiten. Hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers führt Prof. Dr. med. J.___ einleuchtend aus, nach den vorliegenden Unterlagen müsse davon ausgegangen werden, dass die Arbeitsfähigkeit insgesamt zwischen dem Unfallereignis im Oktober 2009 und Mitte 2010 nicht durch eine psychische Störung beeinträchtigt gewesen sei.