nachvollziehbar die funktionellen Auswirkungen der objektivierten Befunde bzw. Diagnosen. Aufgrund der erheblichen Überformung der angegebenen Beschwerden durch Verzerrung und Aggravation sei die exakte Beschreibung der funktionellen Auswirkungen erschwert. Wesentlich sei jedoch, dass der Referent keinen Hinweis auf eine schwere depressive Erkrankung sehe. Wie oben abgeleitet, seien der klinische Befund und die dort gebotenen Verhaltensauffälligkeiten mit einer schweren depressiven Episode nicht vereinbar.