All diese Kriterien seien mustergültig erfüllt, die Diagnose sei jedoch nach ICD-10 so nicht etabliert. Entsprechend habe der Referent auch die Diagnose einer Dysthymie und auch die von den Behandlern zuletzt genutzte Diagnose einer depressiven Störung/depressiven Episode gewählt, obwohl sie die Dynamik der Störung nicht annähernd so gut wiedergeben würden. Für den Referenten entstehe auch der Eindruck, dass durch die Verbitterung die Gefahr bestehe, den Depressionsgrad diagnostisch zu hoch anzusetzen.