Für den Referenten sei es ausgesprochen erstaunlich, dass die erheblichen Auffälligkeiten im Persönlichkeitsbereich, die einzig in der Lage seien, gewisse Verhaltensauffälligkeiten zu erklären, in den vorliegenden Akten lediglich anklingen würden, aber keinen Einfluss auf Diagnosen und die therapeutische Planung hätten. Aus Sicht des Referenten habe sich im Verlauf seit Oktober 2009 das typische Bild einer Verbitterungsstörung entwickelt.