Trotz der angesprochenen Diskrepanzen gehe der Referent entsprechend nach den vorliegenden Berichten überwiegend wahrscheinlich davon aus, dass es seit dem Unfallereignis im Sinne einer «Double Depression» zusätzlich zu der Dysthymie auch zu einer rezidivierenden Exazerbation von umschriebenen depressiven Symptomen im Sinne von depressiven Episoden gekommen sei mit dysphorisch aggressivem Ausdrucksverhalten (ICD-10; F33). Diese Episoden seien von Krankheitswert und seien wohl eng korreliert mit konkreten Ereignissen gewesen (z.B. polizeiliche Ausweisung nach Serbien).