Im Schweregrad kaum einzuschätzende (aufgrund der Verzerrungen) Defizite im Bereich des Antriebes, im Bereich der Interessen und der Fähigkeit sich zu freuen, nehme der Referent jedoch als gegeben an. Trotz der angesprochenen Diskrepanzen gehe der Referent entsprechend nach den vorliegenden Berichten überwiegend wahrscheinlich davon aus, dass es seit dem Unfallereignis im Sinne einer «Double Depression» zusätzlich zu der Dysthymie auch zu einer rezidivierenden Exazerbation von umschriebenen depressiven Symptomen im Sinne von depressiven Episoden gekommen sei mit dysphorisch aggressivem Ausdrucksverhalten (ICD-10; F33).