Auch aufgrund der zum Teil grotesken Aggravation des Exploranden (er rede zum Beispiel mit einer angeblich neben ihm sitzenden schwarzen Frau, was nach aller Erfahrung und üblichen Kriterien klar nicht einem psychotischen Erleben zuzuordnen sei) sei eine Validierung der (angegebenen) formal für eine schwere depressive Störung qualifizierenden Symptome nicht möglich. Im Schweregrad kaum einzuschätzende (aufgrund der Verzerrungen) Defizite im Bereich des Antriebes, im Bereich der Interessen und der Fähigkeit sich zu freuen, nehme der Referent jedoch als gegeben an.