Eine schwere depressive Episode lasse sich aufgrund des Befundes (Antrieb, episodisch direkte Interaktionen zwischen aufmerksamem Explorand und Gutachter mit fliessender Rede etc.) dagegen klar ausschliessen, eine leichtgradige sei anzunehmen. Auch aufgrund der zum Teil grotesken Aggravation des Exploranden (er rede zum Beispiel mit einer angeblich neben ihm sitzenden schwarzen Frau, was nach aller Erfahrung und üblichen Kriterien klar nicht einem psychotischen Erleben zuzuordnen sei) sei eine Validierung der (angegebenen) formal für eine schwere depressive Störung qualifizierenden Symptome nicht möglich.