Auch eine Persönlichkeitsstörung lasse sich hier nicht ausschliessen, jedoch auch nicht ausreichend unterfüttern, dies wiederum aufgrund fehlender Informationsdichte. Aus Sicht des Referenten stehe diagnostisch auf dem Hintergrund der auffälligen Grundpersönlichkeit eine Dysthymie mit einer sich progredient entwickelnden Verbitterung seit dem Unfallereignis bis heute im Vordergrund. Gemäss der diesbezüglich geforderten Kriterien handle es sich um eine anhaltende affektive Störung (Anmerkung des Referenten: