stellt sodann mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit folgende Diagnosen: 1. Dysthymia (ICD-10; F34.1); [Vollbild einer Verbitterungsstörung, nach ICD-10 jedoch nicht diagnostisch gültig] 2. Rezidivierende reaktiv depressive Störung, aktuell klinisch im Schweregrad nicht sicher zu validieren, allenfalls mittelgradig (ICD-10; F33.1) 3. Neurotische Störung, nicht näher bezeichnet mit somatoformen, gemischt dissoziativen und pseudopsychotischen Anteilen (ICD-10; F 48.9) 4. Akzentuierte Persönlichkeitszüge mit narzisstischen, histrionischen und dependenten Anteilen (ICD-10; Z73); DD kombinierte Persönlichkeitsstörung (ICD-10; F61.0) 5. Benzodiazepingebrauch, (fraglich ärztlich kontrolliert)