Bezüglich familiärer Beziehungen und spontanen Aktivitäten wird im Gutachten sodann ausgeführt, sämtliche spontanen Aktivitäten würden verneint, die familiären Beziehungen würden als reine Abhängigkeitsbeziehungen dargestellt, wobei sogar die emotionalen Verknüpfungen zu den Töchtern abgewertet würden («die sind mir egal»). Der Referent könne hier keine krankheitswertige Störung erkennen (insbesondere auch keine depressive Störung mit hierdurch zu begründendem Gefühl der Gefühllosigkeit), der diese Empfindungen plausibilisieren würde. Zugrunde liege vielmehr eine ausgeprägte Verbitterung und Einengung auf die subjektiv hoffnungslose Situation.