Valide lasse sich jedoch die allgemeine Fähigkeit zur Strukturierung von Aufgaben nicht beurteilen, anamnestisch würden lediglich diesbezüglich defizitäre Leistungen angegeben. Bezüglich der Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit sowie Durchhaltefähigkeit des Beschwerdeführers führt der Gutachter sodann aus, der Explorand zeige keinen Abfall der Leistungsfähigkeit im Rahmen der Exploration. Eine gewisse Durchhaltefähigkeit werde auch dadurch erkennbar, dass es dem Exploranden gelinge, mit wenigen Ausnahmen fast durchgehend das grob auffällige und anstrengende Ausdrucksverhalten beizubehalten.