_ vom 28. Februar 2017 (A.S. 90 ff.) wird den allgemeinen rechtsprechungsgemässen Anforderungen gerecht. Es stammt von einem unabhängigen Facharzt, welcher den Beschwerdeführer eingehend untersucht und die Vorakten studiert hat. Die Aussagen des Experten sind in allen Punkten schlüssig und nachvollziehbar. Prof. Dr. med. J.___ stützt sein Gutachten unter anderem auf eine eingehende Befunderhebung und zieht daraus nachvollziehbare Schlussfolgerungen: Der Explorand sei nach anamnestischen Angaben in der Lage, zuverlässig die psychiatrischen Termine alle 3 - 4 Wochen wahrzunehmen. Eine Anpassungsfähigkeit werde auch situativ in der Exploration sichtbar.