Die vom Beschwerdeführer anlässlich der Untersuchung gezeigte Verhaltensauffälligkeit lasse sich nicht verbinden mit einer Benzodiazepin-Abhängigkeit. Eine low dose dependency von 6 mg Bromazapam erscheine zwar durchaus möglich, diese würde jedoch nicht derartige Auffälligkeiten nach sich ziehen. Eine gravierende Abhängigkeitserkrankung von psychotropen Substanzen würde nicht mit einem derartig fluktuierenden Bild einhergehen, das sich nun in der aktuellen Untersuchung, so durch die Verhinderung des Blickkontaktes, die ausgestanzte Gedächtnislücke und Angaben einiger merkwürdiger Dinge zeigen würde.