61) den Anschein der Befangenheit nicht zu beseitigen. Das Verlaufsgutachten erscheint zwar insofern überzeugender, da sich Dr. med. M.___ eingehender mit den Diagnosen anderer Ärzte auseinandersetzt. Insgesamt ist jedoch auch hier die Gewichtung mehr darauf gelegt, ergebnisorientiert zu argumentieren. Des Weiteren wird der Umstand einer allfälligen Benzodiazepin-Abhängigkeit von Dr. med. M.___ wenig überzeugend gewürdigt: Die vom Beschwerdeführer anlässlich der Untersuchung gezeigte Verhaltensauffälligkeit lasse sich nicht verbinden mit einer Benzodiazepin-Abhängigkeit.