72) hielt Dr. med. Z.___, Fachärztin Neurologie, vom RAD fest, es seien antipsychotisch wirkende Medikamente in der Behandlung des Delirs eingesetzt worden. Hinweise auf das Vorliegen psychotischer Symptome (z.B. Wahnideen oder Halluzinationen) unabhängig vom Entzugsdelir fänden sich im Hospitalisationsbericht der O.___ keine. Die Diagnose einer schweren depressiven Episode mit psychotischen Symptomen sei somit nicht nachvollziehbar. Die Benzodiazepin-Abhängigkeit begründe zudem keine Arbeitsunfähigkeit. 5.19 In der Stellungnahme der Interdisziplinären Schmerzbehandlung im N._