Einkaufen sei nicht möglich, dies übernehme die Schwester. Er könne keine schweren Hausarbeiten machen, vertrage keinen Stress und könne keine einseitigen Tätigkeiten und keine Tätigkeit mit Erschütterung verrichten. Aufgrund des Leistungsbildes, der neuropsychologisch bestätigten schweren Depression sowie der schweren Medikamentenabhängigkeit und persistierenden Suizidalität sei er 100 % arbeitsunfähig. Des Weiteren seien die von Dr. med. M.___ gestellten Diagnosen mit Sicherheit falsch. Die Medikamentenabhängigkeit sei im Gutachten aufgeführt, aber nicht diagnostiziert worden. Ebenso hätten die Todesfantasien keinen Eingang in die Diagnostik gefunden.