vom 29. August 2013 (IV-Nr. 54, S. 6) wurden im Wesentlichen folgende Diagnosen gestellt: 1. Schwere depressive Episode (ICD-10, F32.2) 2. Anhaltende somatoforme Schmerzstörung (F45.4) 3. Schwere Störung durch Medikamente (F13.2) 4. Deutliche und persistierende Suizidalität nach schwerem Suizidversuch 2013 (X61) 5. BWS-Schmerzen 6. Knieschmerzen Weiter wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei 100 % arbeitsunfähig auch für angepasste Tätigkeiten. So sei der Haushalt nur noch mit Hilfe machbar, kochen sei möglich, stehen ca. 60 Min, sitzen ca. 60 Min., heben ca. 5 kg. Einkaufen sei nicht möglich, dies übernehme die Schwester.