Die psychiatrische Symptomatik könne durch eine Behandlung verbessert werden. Es brauche eine psychiatrische, wahrscheinlich auch psychopharmako-therapeutische Behandlung. Über den zeitlichen Rahmen könne aufgrund der Aktendurchsicht nichts gesagt werden. Die im Bericht von Dr. med. U.___ geschilderten psychischen Beschwerden hätten eine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Das Ausmass könne aufgrund der Aktenlage nicht beurteilt werden. Für den Fall einer wahrscheinlichen Teilkausalität stelle sich die Adäquanzfrage. Es ergäben sich aus den Akten keine Hinweise auf eine Verletzung der Halswirbelsäule (IV. Nr. 12.12). 5.8 Im Bericht vom 15. September 2010 diagnostiziert Dr. med.