V.___ schreibt im Weiteren, dass aus klinischer Sicht ein Zusammenhang der depressiven Symptomatik mit dem geschilderten Unfallereignis unwahrscheinlich sei. Aufgrund der Akten könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Schmerzen zu einer psychischen Reaktion geführt haben könnten. Die natürliche Kausalität könne bei fehlender Sozialanamnese nicht abschliessend beurteilt werden. Aufgrund des durch den Beschwerdeführer geschilderten Unfallereignisses rechne er eher mit einer möglichen Teilkausalität. Eine wahrscheinliche Teilkausalität könne aufgrund der Akten nicht sicher ausgeschlossen werden. Die psychiatrische Symptomatik könne durch eine Behandlung verbessert werden.