Gemäss dem Bericht des Neurologen Dr. med. U.___ habe der Beschwerdeführer in der Anamnese im Gegensatz dazu eine dreitägige Bewusstlosigkeit geschildert. Zusammen mit dem Bericht des Spitals in Serbien und dem Umstand, dass er sich auch daran habe erinnern können, die ersten 24 Stunden im Spital nicht behandelt worden zu sein, spreche dafür, dass er keinen Bewusstseinsverlust gehabt habe. Auch seien im Spitalbericht, der allerdings sehr kurz gefasst sei, keine Verletzungen des Schädels dokumentiert. Dr. med. V.___ schreibt im Weiteren, dass aus klinischer Sicht ein Zusammenhang der depressiven Symptomatik mit dem geschilderten Unfallereignis unwahrscheinlich sei.