5.7 Dr. med. V.___, FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, Suva Aarau, führt in seiner Beurteilung vom 19. Juli 2010 im Wesentlichen aus, aufgrund der Angaben des Beschwerdeführers anlässlich der Besprechung vom 5. Januar 2010 habe dieser einen bagatellären Unfall mit einem langsam berganfahrenden Kleinmotorrad erlitten. Er habe sich nach dem Sturz allein erheben können. Er habe Atemprobleme und schmerzende Knie gehabt. Er habe mit dem Handy der Mutter telefonieren können. Er sei bei einem Kollegen als Sozius auf dem Motorrad gesessen und zur Ambulanz gebracht worden. Nachgewiesen worden sei eine BWK7/8-Fraktur. Gemäss dem Bericht des Neurologen Dr. med.