Arbeitsfähigkeit sei zuerst diese Abklärungsuntersuchung durchzuführen und je nach Ergebnissen neu zu entscheiden, wann der Beschwerdeführer wieder einen Arbeitsversuch (zuerst 50 %) beginnen könne (IV-Nr. 12.14, S. 16). 5.5 Das MRI der BWS nativ vom 12.5.2010 führte zu folgender Beurteilung: «Aktuell kein Markraumödem bei St.n. Kompressionsfraktur von BWK 7 und BWK 8. Keine zunehmende Höhenminderung. Keine relevante neurale Kompression bei minimer Protrusion bei BWK6/7 und BWK 7/8» (IV-Nr. 12.14, S. 9). 5.6 In seinem Bericht vom 11. Juni 2010 diagnostizierte Dr. med.