Am 4. Mai 2010 führte Dr. med. T.___ sodann aus, anlässlich der Untersuchung habe der Beschwerdeführer erklärt, dass er lediglich einen Tag versuchsweise als Chauffeur gearbeitet habe; dies sei bereits zu viel gewesen. Der Beschwerdeführer habe am nächsten Tag nicht mehr aufstehen können. Der Arbeitsversuch sei vorläufig abgebrochen worden. Aufgrund der Situation kommt Dr. med. T.___ zum Schluss, dass eine MRI-Untersuchung mit der Frage nach neuraler Kompression angezeigt sei. Bezüglich Arbeitsfähigkeit sei zuerst diese Abklärungsuntersuchung durchzuführen und je nach Ergebnissen neu zu entscheiden, wann der Beschwerdeführer wieder einen Arbeitsversuch (zuerst 50 %) beginnen könne (IV-Nr.