dies sei insofern schade, weil er offensichtlich eine Stelle bei der Firma S.___ als Lastwagenchauffeur angeboten bekommen habe. Die Ärzte sähen keinen medizinischen Grund, warum der Beschwerdeführer nicht einen Arbeitsversuch unternehmen könnte. Insbesondere sähen sie absolut keine Rechtfertigung, dass er bei den gezeigten Verletzungsmustern und dem dokumentierten Ausheilungsgrad nur eine Rentenlösung anstreben könnte (IV-Nr. 12.19, S. 2). 5.3 In seinem Bericht vom 24. April 2010 diagnostizierte Dr. med. T.___, Spezialarzt FMH für Chirurgie, ein «Thorako-vertebrales Syndrom bei Status nach Trauma mit Impressionsfraktur BWK7/BWK8 (Unfall vom 6. Oktober 2009)».