Die Ärzte des R.___ diagnostizierten im Bericht vom 26. Februar 2010 eine «Fraktur BWK7 und 8» und kommen zum Schluss, es zeige sich eine unveränderte Stellung der Fraktur, sodass diese jetzt als ausgeheilt gelten könne. Von den Kollegen der allgemeinen Orthopädie sei die Arbeitsunfähigkeit bezüglich Knie bereits auf 0 Prozent festgelegt worden. Ihres Erachtens könne man diese Aussage auch bezüglich der WS so wiederholen. Der Beschwerdeführer hingegen gebe noch deutliche Schmerzen an und halte es seinerseits nicht für möglich, eine Arbeitstätigkeit aufzunehmen; dies sei insofern schade, weil er offensichtlich eine Stelle bei der Firma S.___ als Lastwagenchauffeur angeboten bekommen habe.