ausgewiesen. Die Diagnose einer schweren depressiven Episode mit psychotischen Symptomen, welche die Ärzte der O.___ im Austrittsbericht vom 13. Mai 20014 gestellt hätten, sei nicht nachvollziehbar. 5. Streitig und zu prüfen ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht zu Recht verneint hat. Hierzu sind im Wesentlichen folgende Unterlagen relevant: 5.1 Die Ärzte der orthopädischen Klinik des P.__