bei der Begutachtung nur «Guten Tag» und «Auf Wiedersehen» gesagt. Bei der Begutachtung sei er nicht anwesend gewesen. Die Begutachtung sei durch die Psychologin, Frau L.___, durchgeführt worden. Trotzdem habe die Beschwerdegegnerin auch für das zweite Gutachten wiederum Dr. med. M.___ beauftragt. Bei der zweiten Begutachtung sei er mit Hass empfangen und es seien ihm tendenziöse Fragen gestellt worden. Der Beschwerdeführer stehe jahrelang in psychiatrischer Behandlung. Die Ärzte des N.___ hätten festgestellt, dass er zu 100 % arbeitsunfähig sei. Er sei zudem zwangsmässig in die O.___ eingeliefert worden, da er einen Selbstmord versucht habe.