1. Es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und dem Beschwerdeführer eine ganze IV-Rente zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und den Fall zwecks weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligen. 3. Mit Eingabe vom 26. November 2014 (A.S. 12) verzichtet die Beschwerdegegnerin auf die Einreichung einer Beschwerdeantwort. 4. Mit Verfügung vom 3. Dezember 2014 (A.S. 25 f.) wird dem Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren ab Prozessbeginn die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt.