Nach dem Eingang weiterer medizinischer Akten holte die Beschwerdegegnerin bei Dr. med. D.___ sodann ein psychiatrisches Verlaufsgutachten ein (IV-Nr. 61) und erliess gestützt darauf am 5. Mai 2014 (IV-Nr. 67) einen neuen Vorbescheid, worin sie ebenfalls die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht stellt. Daran hielt sie schliesslich mit Verfügung vom 30. September 2014 (A.S. [Akten-Seite] 1 ff.) fest. 2. Dagegen lässt der Beschwerdeführer am 3. November 2014 Beschwerde erheben (A.S. 4 ff.) und folgende Rechtsbegehren stellen: 1. Es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und dem Beschwerdeführer eine ganze IV-Rente zuzusprechen.