10. Zusammenfassend ist demnach der angefochtene Einspracheentscheid nicht zu beanstanden. So wurde die Beurteilung, wonach zwar die Verletzung an der linken Hand, nicht jedoch jene an der rechten Hand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unfallkausal sei, durch das Gerichtsgutachten bestätigt. Die Zumutbarkeitsbeurteilung, wonach eine geeignete Tätigkeit mit vollem Pensum und voller Leistung möglich ist, wurde ebenfalls bestätigt. Der Einkommensvergleich mittels DAP lässt sich nicht beanstanden. Im Übrigen ist gestützt auf das Gutachten von Dr. med.