Ist eine Integritätsentschädigung weder in der Skala in Anhang 3 UVV noch in den Tabellen der Suva enthalten, ist gemäss Ziff. 1 Abs. 2 Anhang 3 UVV eine Schätzung im Vergleich mit anderen Schäden vorzunehmen. 9.2 In seiner Beurteilung des Integritätsschadens hielt der Gutachter Dr. med. C.___ fest, gemäss der Suva-Tabelle 1, «lntegritätsschäden bei Funktionsstörungen der oberen Extremität», werde die Aufhebung der Supination des Vorderarmes mit einem lntegritätsschaden von 10 % bewertet.