Das beidhändige Tragen von Lasten von unter 5 kg sei sicher möglich, das einhändige Tragen von Lasten bis 5 kg mit hängendem Arm werde links auch in der Selbsteinschätzung der Beschwerdeführerin anlässlich der Begutachtung möglich sein, auch wenn dies repetitiv erfolgen sollte. Das einhändige Tragen mit angewinkeltem Arm und das Halten des Gegenstandes vor dem Körper sei links sicher stark erschwert, da hierbei das Handgelenk in Ulnareduktion positioniert und die Belastung des distalen Radioulnar-Gelenkes erhöht werde.