Das Stossen und Schieben sei wie das Aufstützen ausschliesslich links sicher eingeschränkt, aber als Einzeltätigkeit durchführbar, als Dauerleistung aber nicht möglich. Zusammenfassend dürfte für die bisherige Tätigkeit im Buchzentrum aus dem Gesundheitsschaden links eine Leistungsverminderung resultieren, welche sich mit einer permanenten Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auf maximal 50 % beziffern lasse. Rechts sei die Einschränkung geringer, so dass er die Arbeitsfähigkeit mit permanent 75 % einschätze. Insgesamt liege also die Arbeitsfähigkeit zwischen 40 und 75 %.