Gemäss Dr. med. C.___ sei festzuhalten, dass diese Interpretation des MRI nicht mit derjenigen des beteiligten Radiologen übereinstimme. Anlässlich der Operation des linken Handgelenks vom 1. Februar 2010 sei von Prof. Dr.med. I.___ ein radialer Diskusriss gesehen worden, ohne genauere Angaben über Verlauf und Ausdehnung. Der Riss sei genäht worden. In der gleichen Intervention sei die Ulnaverkürzungs-Osteotomie durchgeführt worden. Ob diese Diskusläsion am linken Handgelenk ursächlich durch das Trauma vom 3. September 2009 bedingt sei, lasse sich aus den vorliegenden Akten nicht zwingend schliessen.