von geringeren bewegungs- und belastungsabhängigen Schmerzen während der Tätigkeit. Auch die beiden Handgelenksganglien, welche als zusätzliche Befunde im MRI beschrieben seien, würden eher stellungs- und bewegungsabhängige Beschwerden als Ruheschmerzen verursachen. Insgesamt sei somit das Sturzereignis vom 3. September 2009 nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kausal für die rechtsseitigen Handgelenksbeschwerden. Sodann zeigt Dr. med. C.___ hinsichtlich der an sich unbestrittenen unfallkausalen Beschwerden am linken Handgelenk schlüssig auf, dass das Os pisiforme des linken Handgelenks durch das Trauma vom 3. September 2009 geschädigt worden ist. Prof. Dr. med.