_ begründet seine Schlussfolgerung einleuchtend, wonach die rechtsseitigen Handgelenksbeschwerden nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kausal zum Unfallereignis vom 3. September 2009 seien: Auf dem 14 Wochen nach dem Ereignis durchgeführten Arthro-MRI des rechten Handgelenkes fänden sich als pathologischer Hauptbefund eine radio-zentrale Diskusläsion des TFCC bei einer Ulna-Neutral-Variante ohne Zusatzläsion und vor allem ohne Begleitödem im Diskus selber oder in den angrenzenden Karpalknochen. Von der radio-zentralen Lokalisation her könnte es sich hier sowohl um eine traumatische, als auch um eine degenerative Läsion handeln.