Vielmehr kann es durchaus entscheidend sein, ob nur die (nicht dominante) linke Hand oder beide Hände betroffen sind. Primäre Fragestellung ist damit die Unfallkausalität der Beschwerden an der rechten Hand. Falls diese vom Gutachter bejaht wird, wäre weiter die Arbeits- und Leistungsfähigkeit in der angestammten und in einer angepassten Tätigkeit zu beurteilen, dies unter Mitberücksichtigung der Befunde an der linken Hand.