Eine Tätigkeit im bisherigen Bereich im Buchhandel sei zumutbar, sofern es nicht zwingend notwendig sei, einen Stoss von 10 schweren Büchern auf einmal zu tragen. Beidhändig sollte das Heben und Tragen von Lasten bis zu 5 kg regelmässig möglich sein, gelegentlich bis 10 kg. 5.16 Im ärztlichen Zeugnis vom 2. Mai 2013 (SA 185) wurde von Dr. med. F.___ als Auszug der elektronischen Krankengeschichte vom 3. September 2009 folgendes aufgeführt: «03.09.2009 Problem: Unfall Subjektiv: zuvor Stolpersturz über Palette, Aufprall Kinn und Hände, Te-Rappel zuletzt, will keine WV!