nach der Untersuchung am 11. Mai 2012 bestätigt. 5.14 In der chirurgischen Aktenbeurteilung vom 9. August 2012 führte Dr. med. G.___, Facharzt für Chirurgie FMH, Suva Versicherungsmedizin (SA 149), aus, hinsichtlich des rechten, dominanten Handgelenks fänden sich in den Akten keine bzw. widersprüchliche Angaben, wie und in welcher Form sich die Beschwerdeführerin verletzt habe. So seien aus den Akten unmittelbar nach dem Unfall sowie in den folgenden Wochen keine echtzeitlichen Hinweise auf diesbezügliche Beschwerden ersichtlich. Der einzige und indirekte Hinweis, dass beim Sturz vom 3. September 2009 auch das rechte Handgelenk betroffen gewesen sei, sei ein am gleichen Tag von Dr. med.