Der Integritätsschaden erreiche aktuell noch nicht das entschädigungspflichtige Ausmass von 5 %. Eine angepasste Tätigkeit, leicht wechselbelastend ohne das Heben und Tragen von grossen Gewichten (5 kg links / 10 kg rechts), keine repetitiv belastenden Umwendbewegungen, keine dauernde Beanspruchung der Feinmotorik, kein Bedienen von vibrierenden Maschinen, sei ganztags zumutbar. 5.11 Dr. med. K.___, Facharzt FMH für Orthopädie und Handchirurgie, stellte in seinem Bericht vom 17. Mai 2011 (SA 79) die Diagnose einer Posttraumatischen DRUG-Instabilität am Handgelenk links. Sicherlich habe bei seinerzeitigem Trauma eine Läsion des Disc-Apparates stattgefunden.