5.10 Dr. med. J.___, Kreisärztin, Fachärztin für Chirurgie FMH, führte in ihrem Untersuchungsbericht vom 12. April 2011 (SA 69) aus, die beklagten Beschwerden im Bereich des rechten und linken Handgelenks seien zum Teil aufgrund der objektivierbaren Verletzung rechts, Diskus links, Zustand nach Diskusnaht und Entfernung des Os pisiforme und Ulnaverkürzung als unfallkausal anzusehen. Der Integritätsschaden erreiche aktuell noch nicht das entschädigungspflichtige Ausmass von 5 %.