Wie jedoch aus der kreisärztlichen Beurteilung hervorgehe, sei beim linken Handgelenk das Heben von 2 und 5 kg nur gelegentlich möglich. Demgegenüber vertritt die Beschwerdegegnerin die Ansicht, erstmals nach der Konsultation vom 17. November 2009 sei im Bericht des E.___ ausgeführt worden, die Beschwerdeführerin befürchte, am rechten Handgelenk dieselben Probleme wie am linken Handgelenk zu haben, wobei aber bildgebend rechts keine Fraktur, sondern nur eine Ulna-Plus-Variante festgestellt worden sei. Weitere bildgebende Abklärungen hätten unter anderem eine Perforation der TFC ergeben, hingegen eben keinen Bone bruise und auch keine Osteonekrose.