Eine solche Einzelmeinung sei nicht repräsentativ. Auch die neurologische Beurteilung von Dr. med. H.___, Facharzt für Neurologie FMH, sei nicht verwertbar. So enthalte diese keine klaren Aussagen. Zudem gehe er aktenwidrig davon aus, dass echtzeitlich zum Unfall keine Beschwerden im Bereich der rechten Hand oder des rechten Armes dokumentiert würden. Deshalb sei auch der Einkommensvergleich falsch, weil darin nur die Behinderung der linken Hand berücksichtigt worden sei. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass die Beschwerdeführerin für die zum Vergleich herangezogenen Arbeitsplätze tatsächlich in Frage komme. So habe sie keine Ausbildung in den Bereichen Administration oder Verkauf.