Des Weiteren sei die Annahme falsch, die Beschwerden der rechten Hand seien nicht unfallkausal. In der Beurteilung der Versicherungsmedizin vom 9. August 2012 sei vorgebracht worden, die Beschwerden am rechten Handgelenk seien erstmals im Bericht des E.___ vom 8. Januar 2010, 4 Monate nach dem Unfall, erwähnt worden. Der erstbehandelnde Arzt, Dr. med. F.___, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin FMH, halte in seinem Auszug aus der elektronischen Krankengeschichte jedoch fest, dass beim Unfall vom 3. September 2009 auch eine Traumatisierung des rechten Handgelenks stattgefunden habe.